WTG-Behörde stellt pflegefachlich angemessene Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sicher

WTG-Behörde stellt pflegefachlich angemessene Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sicher

17 Okt 2025

Rhein-Kreis Neuss - In der TV-Sendung „Team Wallraff – Reporter Undercover“, ausgestrahlt am 16. Oktober 2025 bei RTL, wurde durch den Journalisten Günter Wallraff und sein Team über Missstände in Pflegeeinrichtungen der Alloheim-Gruppe berichtet.

Eine Reporterin wurde im Rahmen eines verdeckten Einsatzes in Form einer Hospitation in der Pflegeeinrichtung Alloheim Senioren-Residenz Neuss eingesetzt. Während dieses Einsatzes wurden laut TV-Bericht Mängel in der hygienischen und pflegerischen Versorgung der Nutzerinnen und Nutzer sowie im Bereich des Medikamentenmanagements dokumentiert.

Für die Überwachung des Alloheims in Neuss ist die WTG-Behörde des Rhein-Kreises Neuss zuständig und bereits mit konkreten Auflagen aktiv. Bei den unangekündigten und engmaschigen Regel- und Anlassprüfungen, die auf der rechtlichen Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) durchgeführt werden, haben die Mitarbeitenden des Kreissozialamtes in der Vergangenheit in der im TV-Bericht gezeigten Einrichtung mehrfach Mängel vorgefunden und bereits behördliche Maßnahmen gegenüber den Verantwortlichen des Neusser Alloheims angeordnet, um diese Mängel abzustellen. In der TV-Dokumentation wurden Aufnahmen in der Einrichtung vom 01. Juli 2025 gezeigt. Sie zeigen auch, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WTG-Behörde an diesem Tag zu einer Anlassprüfung vor Ort erschienen sind.

Der für die WTG-Behörde verantwortliche Kreisdirektor und Sozialdezernent Dirk Brügge weist auf eine hohe Prüfintensität in der Einrichtung hin: „Im Alloheim Neuss sind von den Mitarbeitenden der WTG-Behörde allein im laufenden Jahr bereits fünf Prüfungen durchgeführt worden. Die letzte anlassbezogene Prüfung ist am 11. September 2025 erfolgt.“

Nach dieser Prüfung wurde den Verantwortlichen des Alloheims aufgegeben, unverzüglich sicherzustellen, dass eine pflegefachlich angemessene Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt wird. Zudem sei zu gewährleisten, dass bei einer Inanspruchnahme von Pflegekräften aus Leasingunternehmen eine angemessene Einweisung in die örtlichen Strukturen der Einrichtung zu erfolgen habe. Der Geschäftsführung liegt aktuell eine Anhörung zu den beabsichtigten behördlichen Maßnahmen vor, um zu diesen Stellung zu nehmen.

Auch in der TV-Berichterstattung dargestellte Unstimmigkeiten bezüglich des Einsatzes von Pflegekräften greift die WTG-Behörde auf, indem die Einrichtung dazu verpflichtet wird, den vorgesehenen pflegefachlichen Personalschlüssel für eine angemessene Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner einzuhalten. Die WTG-Behörde nimmt die in der TV-Berichterstattung aufgezeigten Missstände sehr ernst und wird auch künftig weitere Prüfungen vor Ort durchführen. „Die angemessene Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist ein wertvolles Gut, das für mich höchste Priorität hat“, betont Kreisdirektor Brügge. Er kündigt an, dass die WTG-Behörde auch in Zukunft eine engmaschige Prüfung und Betreuung der Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet sicherstellen wird.

Quelle-Bild: Rhein-Kreis Neuss/GettyImages-1329468450

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